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AI Act: Die aktuelle Gesetzeslage und was auf das Gastgewerbe zukommt - Copy

Die Verabschiedung des EU AI-Acts ist beschlossene Sache und damit rücken wichtige Fristen und Pflichten für Unternehmen näher. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren und dabei ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Sicherheit zu schaffen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Zeitplanung, die Anforderungen an KMU sowie die nächsten Schritte, die Sie in Ihrem Unternehmen beachten sollten.

Wichtige Zeitpunkte: Was gilt ab wann?

2. Februar 2025: Der Startschuss für die ersten Regelungen des AI-Acts. An diesem Tag treten die Vorschriften zur KI-Kompetenz und zu Verboten bestimmter KI-Systeme in Kraft. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen.

2. August 2025: An diesem Datum betrifft die Verordnung alle GPAI-Modelle (General Purpose Artificial Intelligence). Unternehmen müssen die Risiken und die Compliance dieser Modelle genauer untersuchen, insbesondere wenn sie solche Modelle für ihre Geschäftszwecke nutzen.

2. August 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten Transparenzpflichten und Strafen bei Nichtbeachtung. Dazu gehört beispielsweise das Einfügen eines “Wasserzeichens” in maschinenlesbaren Formaten, das deutlich macht, dass es sich um KI-generierte Inhalte handelt. Hier liegt die Verantwortung beim Anbieter.

2. August 2027: Ab diesem Zeitpunkt wird die Konformität mit anderen Vorschriften, die für Hochrisiko-KI gelten, verpflichtend. Dies betrifft auch GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in den Verkehr gebracht wurden.

Schulungspflicht für Unternehmen

Eine zentrale Neuerung des AI-Acts ist die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern, um die sogenannte “AI-Literacy” zu gewährleisten. Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen und Betreiber von KI-Systemen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit KI zu schulen. Dies betrifft sowohl die Anbieter von KI-Systemen als auch die Unternehmen, die diese Systeme in ihrer betrieblichen Praxis einsetzen.

Wer ist betroffen? Alle Mitarbeiter, die mit der Nutzung oder dem Betrieb von KI-Systemen befasst sind, müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz aufweisen.

Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Unternehmen müssen geeignete Schulungsmaßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen.

Verantwortung der Betreiber

Im AI-Act wird der Begriff des “Betreibers” genau definiert. Dieser ist jede Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt, es sei denn, das System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet. Das bedeutet, dass Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, als Betreiber fungieren und daher die entsprechenden gesetzlichen Pflichten erfüllen müssen.

AI Act | 1

 

Was sollten Betriebe jetzt tun?

1. Planung und Bestandsaufnahme: Identifizieren Sie Ihre bestehenden KI-Anwendungen und überprüfen Sie, ob diese den neuen Regularien entsprechen.

2. Schulungsmaßnahmen einleiten: Beginnen Sie frühzeitig mit der Schulung Ihrer Mitarbeiter, um die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen.

3. Compliance sicherstellen: Entwickeln Sie Strategien zur Einhaltung der Transparenzpflichten, insbesondere im Hinblick auf KI-generierte Inhalte.

4. Beratungsleistungen in Anspruch nehmen: Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um sich auf die neuen Anforderungen optimal vorzubereiten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. 

Unser Angebot: Pflichtschulungen für Mitarbeiter

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Vorschriften des AI-Acts erfolgreich umzusetzen. Unsere Schulungen vermitteln die notwendigen KI-Kompetenzen und bereiten Ihre Mitarbeiter auf die kommenden Herausforderungen vor. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Pflichtschulung “AI Literacy” und sichern Sie sich einen erfolgreichen Start in die neue KI-Ära!

Haben Sie Fragen zu den neuen KI-Regularien oder möchten Sie einen Termin für eine Schulung vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

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