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Wir verstehen uns als Gärtner, weil wir nachhaltige Wirkung lieben

ESG-STANDARDS & GREEN DEAL

Nachhaltigkeit im Hotel spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von ESG-Standards und der Einhaltung des Green Deals. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Geschäftstätigkeiten im Einklang mit ESG-Standards (Environmental, Social, Governance) zu optimieren und ein nachhaltiges Geschäftsmodell zu entwickeln. Dabei geht es nicht nur darum, ökologische Verantwortung zu übernehmen, sondern auch soziale und ethische Standards zu wahren und dabei die Unternehmensführung zu stärken. 

ESG steht für Environmental, Social, Governance und bezieht sich auf drei zentrale Nachhaltigkeitskriterien, die Unternehmen berücksichtigen müssen, um langfristig erfolgreich und verantwortungsvoll zu agieren:

– Environmental (Umwelt): Bezieht sich auf den Einfluss eines Unternehmens auf die Umwelt, wie z. B. CO₂-Emissionen, Ressourcennutzung, Abfallmanagement und Energieeffizienz.

– Social (Soziales): Umfasst den Umgang mit Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft, einschließlich Arbeitsbedingungen, Menschenrechten und gesellschaftlichem Engagement.

– Governance (Unternehmensführung): Bezieht sich auf die Führung des Unternehmens, einschließlich Unternehmensethik, Transparenz, Unabhängigkeit des Vorstands und Compliance.

ESG-Standards helfen Unternehmen, nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken zu fördern und ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu minimieren.

Unsere Expertise reicht von der Reduktion des ökologischen Fußabdrucks über faire Arbeitsbedingungen bis hin zur Integration nachhaltiger Geschäftspraktiken. Durch die Umsetzung von ESG-Standards positionieren Sie sich nicht nur als verantwortungsbewusster Marktteilnehmer, sondern profitieren auch von langfristigen Wettbewerbsvorteilen, wie einer höheren Attraktivität für Investoren und Kunden.

ESG-Standards sind nicht nur ein Maßstab für Nachhaltigkeit, sondern auch für unternehmerische Zukunftsfähigkeit. 

Wann müssen welche Unternehmen die Green Deal Verordnung der Europäischen Union umsetzen?

Die Umsetzung der Green Deal-Verordnungen der Europäischen Union (EU) in Österreich und Deutschland betrifft insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Teil des EU Green Deal ist und die nachhaltige Berichterstattung von Unternehmen stärkt. Die CSRD erweitert und ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Hier sind die wesentlichen Punkte und Fristen zur Umsetzung in Deutschland und Österreich:

1. Umsetzung in Unternehmen nach der CSRD-Richtlinie

Die CSRD erweitert die Berichterstattungspflichten erheblich und wird in mehreren Stufen eingeführt, abhängig von der Unternehmensgröße und -struktur:

1.1. Ab 2024 (für das Geschäftsjahr 2023):

Betrifft: Unternehmen, die bereits heute der NFRD-Berichterstattungspflicht unterliegen. Das sind große kapitalmarktorientierte Unternehmen (börsennotierte Unternehmen), Banken und Versicherungen, die derzeit die Kriterien der NFRD erfüllen (mehr als 500 Mitarbeitende).

Berichtspflicht: Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2023 erstmals nach den neuen CSRD-Standards berichten. Der erste Bericht ist 2024 fällig.

1.2. Ab 2025 (für das Geschäftsjahr 2024):

Betrifft: Große Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

•Mehr als 250 Mitarbeitende,

•Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz,

•Mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme.

Berichtspflicht: Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 gemäß den CSRD-Anforderungen berichten, mit der Veröffentlichung der Berichte im Jahr 2025.

1.3. Ab 2026 (für das Geschäftsjahr 2025):

Betrifft: Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.

Berichtspflicht: Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 den Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Es besteht jedoch eine Opt-out-Möglichkeit für KMU bis 2028, wodurch sie die Berichterstattung um bis zu drei Jahre aufschieben können.

1.4. Ab 2028 (für das Geschäftsjahr 2027):

Betrifft: Unternehmen aus Drittländern, die in der EU über Niederlassungen oder Tochtergesellschaften verfügen, und die in der EU einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielen.

Berichtspflicht: Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2027 ebenfalls über Nachhaltigkeit berichten.

2. Anforderungen der Berichterstattung nach CSRD:

Die neuen Anforderungen umfassen eine breitere Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) und müssen den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) folgen, die von der Europäischen Kommission festgelegt werden. Die Berichte müssen extern geprüft werden und in den Lageberichten der Unternehmen veröffentlicht werden.

3. Besondere Branchen und Erweiterungen:

Zusätzlich zur CSRD hat der Green Deal weitere Bereiche, wie die EU-Taxonomie-Verordnung, die nachhaltige Finanzierungsrichtlinien und spezifische Regularien für Bereiche wie Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Industrie. Die Umsetzung dieser Verordnungen erfolgt oft parallel und ist von der jeweiligen Branche und Art des Unternehmens abhängig.

Zusammenfassung der wichtigsten Fristen:

2024: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (NFRD-Unternehmen).

2025: Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme.

2026: Börsennotierte KMUs, kleine Kreditinstitute, firmeneigene Versicherungsunternehmen.

2028: Unternehmen aus Drittländern mit Umsatz über 150 Millionen Euro in der EU.

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen und Standards der CSRD und des EU Green Deals auseinandersetzen, um rechtzeitig die notwendigen internen Strukturen und Berichtsprozesse zu implementieren.

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