Chinese tourists in Germany are expected to decrease. This will have a profound impact on the industry. Not only economic conditions, but also changing travelling habits are influencing the situation. In recent months, a trend has developed among young Chinese people: so-called ‘revenge saving’. This term describes the reaction of many young people in China to economic uncertainties and fears about the future by drastically reducing their spending and saving more. This need to save could have a significant impact on global tourism, especially in countries such as Germany, which traditionally benefit from Chinese tourists. What is ‘revenge saving’? Originally, it was expected that after the strict COVID-19 measures in China, a phenomenon of ‘revenge consumption’ would occur, with people using their pent-up purchasing power to consume and travel more. Instead, we are now seeing the opposite: young Chinese people are making a conscious decision to minimise their spending and build up financial reserves. The reasons for this include Economic uncertainty: the Chinese economy is slowing down and many young people are worried about their professional future. High youth unemployment: The unemployment rate among young people has risen, which increases the need for financial security. Changing values: A cultural shift is taking place where frugality and long-term financial planning are becoming more important. Impact on tourism to Germany, Austria? Before the pandemic, China was one of the fastest-growing source markets for international tourism. In 2019, around 1.6 million Chinese tourists visited Germany. The majority of these travellers belonged to the younger generation under the age of 40, who were known for their propensity to travel and consume. However, with the rise of ‘revenge saving’, we could see a significant drop in these numbers in the coming months to two years: Less travel bookings: Tour operators are already reporting a drop in demand for overseas travel among young Chinese men and women. Changed travel behaviour: Those who are still travelling may prefer cheaper alternatives or shorten their length of stay. Lack of spending: Chinese tourists are known for their high per capita spending, especially in the luxury segment. A decline could have a direct impact on the retail and catering sectors. Focus on specific sectors Certain sectors in Germany could be particularly affected: Retail: luxury brands and shopping centres traditionally frequented by Chinese tourists could see a drop in sales. Hotels and restaurants: Hotels and restaurants that specialise in Chinese guests may have to adjust to fewer bookings. Tourism services: Tour guides, translation services and cultural facilities could see a drop in demand. Long-term prospects While short-term effects may already be noticeable, the question is what the long-term effects will be: Adjustment of strategies: tourism companies will have to rethink their marketing strategies and possibly turn to new target groups. Diversification of markets: A stronger focus on other growth markets may be necessary to compensate for losses. Innovation: Developing offers that meet the changing needs and budget-consciousness of travellers. Conclusion The trend of ‘revenge saving’ among young Chinese is a signal of a profound change in consumer behaviour. For Germany as an attractive travel destination and important trading nation, it is essential to monitor these developments closely and respond proactively. By adapting and innovating, companies and sectors can meet the challenges and capitalise on new opportunities. Sources and further information: -n-tv.de: Revenge saving: New trend makes China’s youth save extremely -Statista: Statistics on tourism from China to Germany. -South China Morning Post: Reports on the changing consumer behaviour of young Chinese. -German Tourism Association: Current developments and forecasts in tourism to Germany. This article was published by Dittlmann & Partner 🔥🔥🔥ICC to provide insights into current global trends and their impact on Germany. We keep our finger on the pulse for you.
AI Act: Die aktuelle Gesetzeslage und was auf das Gastgewerbe zukommt
Künstliche Intelligenz (AI) im Tourismus, der Gastronomie und im Hotel. Was Betriebe über den AI Act der EU wissen müssen. Hinweis: Nach unserer Einschätzung fallen fast alle Hotels und Gastgeberbetriebe unter die Verordnung, da sie in irgendeiner Weise nach der Definition von künstlicher Intelligenz der Europäischen Union betroffen sind. Das ist bereits der Fall, sobald eine Hotelsoftware (PMS), ein Revenue Management Tool oder die Registrierkasse im Einsatz ist! Die Verabschiedung des EU AI Acts ist beschlossene Sache und damit rücken wichtige Fristen und Pflichten für Unternehmen näher. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren und dabei ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Sicherheit zu schaffen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Zeitplanung, die Anforderungen an KMU sowie die nächsten Schritte, die Sie in Ihrem Unternehmen beachten sollten. Wichtige Zeitpunkte: Was gilt ab wann? • 2. Februar 2025: Der Startschuss für die ersten Regelungen des AI Acts. An diesem Tag treten die Vorschriften zur KI-Kompetenz und zu Verboten bestimmter KI-Systeme in Kraft. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen. • 2. August 2025: An diesem Datum betrifft die Verordnung alle GPAI-Modelle (General Purpose Artificial Intelligence). Unternehmen müssen die Risiken und die Compliance dieser Modelle genauer untersuchen, insbesondere wenn sie solche Modelle für ihre Geschäftszwecke nutzen. • 2. August 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten Transparenzpflichten und Strafen bei Nichtbeachtung. Dazu gehört beispielsweise das Einfügen eines “Wasserzeichens” in maschinenlesbaren Formaten, das deutlich macht, dass es sich um KI-generierte Inhalte handelt. Hier liegt die Verantwortung beim Anbieter. • 2. August 2027: Ab diesem Zeitpunkt wird die Konformität mit anderen Vorschriften, die für Hochrisiko-KI gelten, verpflichtend. Dies betrifft auch GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in den Verkehr gebracht wurden. Schulungspflicht für Unternehmen Eine zentrale Neuerung des AI Acts ist die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern, um die sogenannte “AI-Literacy” zu gewährleisten. Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen und Betreiber von KI-Systemen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit KI zu schulen. Dies betrifft sowohl die Anbieter von KI-Systemen als auch die Unternehmen, die diese Systeme in ihrer betrieblichen Praxis einsetzen. • Wer ist betroffen? Alle Mitarbeiter, die mit der Nutzung oder dem Betrieb von KI-Systemen befasst sind, müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz aufweisen. • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Unternehmen müssen geeignete Schulungsmaßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen. Verantwortung der Betreiber Im AI-Act wird der Begriff des “Betreibers” genau definiert. Dieser ist jede Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt, es sei denn, das System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet. Das bedeutet, dass Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, als Betreiber fungieren und daher die entsprechenden gesetzlichen Pflichten erfüllen müssen. Was sollten Betriebe jetzt tun? 1. Planung und Bestandsaufnahme: Identifizieren Sie Ihre bestehenden KI-Anwendungen und überprüfen Sie, ob diese den neuen Regularien entsprechen. 2. Schulungsmaßnahmen einleiten: Beginnen Sie frühzeitig mit der Schulung Ihrer Mitarbeiter, um die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. 3. Compliance sicherstellen: Entwickeln Sie Strategien zur Einhaltung der Transparenzpflichten, insbesondere im Hinblick auf KI-generierte Inhalte. 4. Beratungsleistungen in Anspruch nehmen: Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um sich auf die neuen Anforderungen optimal vorzubereiten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Angebot: Pflichtschulungen für Mitarbeiter Wir unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Vorschriften des AI Acts erfolgreich umzusetzen. Unsere Schulungen vermitteln die notwendigen KI-Kompetenzen und bereiten Ihre Mitarbeiter auf die kommenden Herausforderungen vor. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Pflichtschulung „AI Literacy“ und sichern Sie sich einen erfolgreichen Start in die neue KI-Ära! Haben Sie Fragen zu den neuen KI-Regularien (AI Act) oder möchten Sie einen Termin für eine Schulung vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Chinesische Touristen: Wie der Trend des “Rachesparens” Deutschlands Tourismus beeinflusst
Chinesische Touristen in Deutschland werden voraussichtlich weniger…
Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald: Ein aktueller Diskurs und unsere Sichtweise auf 10 Jahre Neustrukturierung
von Andreas Dittlmann. Vor mehr als zehn Jahren war Dittlmann & Partner ICC als Kooperationspartner an zwei voneinander abzugrenzenden Projektphasen in der Nationalparkregion Bayerischer Wald beteiligt. BTE dokumentiert für die touristische Neustrukturierung eine Bestandsanalyse, die Erarbeitung eines Organisationskonzeptes und die Umsetzungsbegleitung. Für die später veröffentlichte Produktstrategie nennt BTE eine kurze Analyse und Aktualisierung des Lagebildes, einen Strategieworkshop, die Konzeption der Produktstrategie sowie Produktentwicklungsworkshops für Tages- und Übernachtungstourismus. Extern bestätigte Projektrolle von ICC Die historischen BTE-Quellen führen das Unternehmen als „Dittlmann & Partner, ICC aus Waldkirchen“ beziehungsweise „Dittlmann & Partner ICC aus Waldkirchen“. Diese Bezeichnungen gehören zum heutigen Unternehmenskontext Dittlmann & Partner | Inter Change Concept (ICC); Changing Hospitality ist der Marken- und Webauftritt. BTE dokumentiert die Zusammenarbeit und die genannten Arbeitspakete, nicht eine Zertifizierung oder Empfehlung. Extern bestätigt sind damit Analyse, Organisations- und Destinationsentwicklung, Produktstrategie, Workshops und Umsetzungsbegleitung. Die Quellen belegen weder eine vollständige Hotel-Machbarkeitsstudie noch Finanzierungs-, Sanierungs-, Nachfolge- oder Gutachtenleistungen. Fachlich anschlussfähig ist der Case insbesondere an unsere Analyse und Konzeption sowie an die Marketing- und Vertriebsstrategie. Der Zusammenschluss von 12 Städten und Gemeinden (Bayerisch Eisenstein, Eppenschlag, Frauenau, Hohenau, Kirchdorf im Wald, Lindberg, Mauth-Finsterau, Neuschönau, Sankt Oswald-Riedlhütte, Schönberg, Spiegelau, Zwiesel) bündelt seither Ressourcen für eine gemeinsame touristische Entwicklung. In einer der Mitgliedergemeinden, Bayerisch Eisenstein, fand kürzlich ein Bürgerentscheid statt, der die künftige Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde und ihre Mitgliedschaft in der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald zum Thema hatte. Der Bericht der Süddeutschen Zeitung beleuchtet die kontroverse Diskussion: Während einige Befürworter die Vorteile einer gemeinsamen Vermarktung in der Ferienregion hervorheben, gibt es auch kritische Stimmen, die den Nutzen für die Gemeinde infrage stellen. Letztlich hat sich der Gemeinderat gegen eine weitere Mitgliedschaft in der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald ausgesprochen. Dies wirft Fragen zur Effektivität des Verbundes und seiner Anpassungsfähigkeit an aktuelle Herausforderungen auf. Die Entscheidung des Gemeinderats ist durchaus nachvollziehbar, wenn man die Notwendigkeit zur Weiterentwicklung innerhalb der Ferienregion bedenkt. Dieser Schritt zeigt, dass es berechtigten Anlass für eine konstruktive Beurteilung des Verbundes gibt. Die Ansprüche der Gemeinden und die Erwartungen der Gäste verändern sich stetig – Digitalisierung, Nachhaltigkeit und sich wandelnde Reisetrends erfordern eine aktive Auseinandersetzung mit neuen Entwicklungen. Die Aufgaben von Tourismusbüros sind heute völlig andere als vor zehn Jahren. Hier sind Künstler gefragt, die eine Region in Szene setzen um beispielsweise auch mit der Klaviatur von Social Media neue Gäste zu erreichen. Nur mit einer zeitgemäßen Strategie zur Marktbearbeitung können regionale Tourismusorganisationen weiterhin erfolgreich agieren. Warum kontinuierliche Anpassung und Restrukturierung entscheidend ist Als Destinations-Management-Organisation (DMO) ist es unerlässlich, stets auf die Veränderungen im Markt zu reagieren und sich fortlaufend weiterzuentwickeln. Trends wie künstliche Intelligenz und digitale Services beeinflussen das Reiseverhalten und die Erwartungen der Gäste. Eine größere Region mit vielfältigen Leistungsträgern in einem Kooperationsverbund kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie sich den Anforderungen der Zeit anpasst und kontinuierlich neue Ansätze einbringt. Die Restrukturierung ist noch nicht abgeschlossen. Den Blick nach vorn richten Die jüngsten Entwicklungen in der Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald unterstreichen die allgemeine Notwendigkeit, dass Organisationen, insbesondere im Tourismus, sich kontinuierlich weiterentwickeln müssen. Es ist positiv, dass die Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald den Ort Bayerisch Eisenstein weiterhin vermarkten und mitmanagen darf. Dennoch sollte dieser Moment auch als Warnung verstanden werden, der verdeutlicht, wie wichtig eine aktive Bearbeitung der notwendigen Entwicklungsschritte für den Erfolg und die Attraktivität einer Region ist. Erfolgsfaktor 1 – Mandat und Governance mit echter Entscheidungskraft 0% Erfolgsfaktor 2 – Harte Ausgangsbasis statt Bauchgefühl 0% Erfolgsfaktor 3 – Gemeinsames Zielbild mit Prioritätenlogik 0% Erfolgsfaktor 4 – Stakeholder-Architektur und Konfliktfähigkeit 0% Erfolgsfaktor 5 – Scharfes Profil und Produktlogik statt „Wir können alles“ 0% Erfolgsfaktor 6 – Wertschöpfungskette und Finanzierungsmodell neu denken 0% Erfolgsfaktor 7 – Vertrieb, Daten und digitale Infrastruktur als Kernprozess 0% Erfolgsfaktor 8 – Qualitäts- und Service-Standards entlang der Guest Journey 0% Erfolgsfaktor 9 – Kompetenzaufbau und Umsetzungskapazität 0% Erfolgsfaktor 10 – KPI-System, Review-Takt und konsequentes Nachsteuern 0% Infos zur Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald – Vom Wald das Beste Die Ferienregion Nationalpark Bayerischer Wald wurde im Mai 2014 im Zuge der Restrukturierung als GmbH gegründet und vereint aktuell 12 Kommunen, die direkt an den Nationalpark Bayerischer Wald angrenzen. Unter dem Motto „Vom Wald das Beste“ präsentiert sich die Region als abwechslungsreiche Ganzjahresdestination mit unverfälschtem Naturerlebnis, traditionsreicher Kultur und nachhaltigem Tourismus. Ziele und Struktur der Ferienregion Ziel der Gründung war es, die touristische Wahrnehmung als Einheit zu stärken und eine Restrukturierung des regionalen Tourismusmanagements umzusetzen. Unter dem Dach der GmbH werden die lokalen Tourismusorganisationen mit professionellem Management gebündelt. Der Fokus liegt auf Effizienz, Sichtbarkeit und der klaren Positionierung als authentische und naturnahe Urlaubsdestination im Herzen Europas. Lage & Kennzahlen München: ca. 200 km Regensburg: ca. 120 km Nürnberg: ca. 200 km Passau: ca. 40 km Linz: ca. 100 km Prag: ca. 200 km Gästeanzahl (Stand 31.12.2024): 258.688 Übernachtungen (Stand 31.12.2024): 1.067.556 Beherbergungsangebote: ca. 10.138 Betten – von Ferienwohnungen über 4-Sterne-Hotels bis hin zu außergewöhnlichen Unterkünften wie Schlaffässern, Wiesenbetten oder Wasserhütten im Wildniscamp am Falkenstein. Outdoor-Erlebnisse im Sommer Wandern: ausgezeichnetes Wegenetz, z. B. auf Rachel, Lusen, Falkenstein oder Großer Arber Radfahren: hunderte Kilometer für Genussradler, Rennradfahrer und Mountainbiker Grenzüberschreitende Erlebnisse: benachbarter Nationalpark Šumava (Tschechien) Golf: zwei 18-Loch-Golfplätze in der Region Winterangebote für Aktive & Genießer Langlauf & Biathlon: über 100 km präparierte Loipen – auch Nachtloipen Skifahren & Snowboarden: u. a. am Großen Arber Winterwandern & Schneeschuhtouren: beschilderte Wege & geführte Touren Rodeln & Pferdeschlittenfahrten: z. B. mit Alpakas oder Eseln Kultur & Kulinarik mit Tiefgang Museumsstraße Bayerisch Eisenstein: Kunstgalerie, Grenzbahnhof, Naturparkwelten, Localbahnmuseum Freilichtmuseum Finsterau: historische Bauernhöfe & Handwerk Waldgeschichtliches Museum St. Oswald und Waldmuseum Zwiesel Nationalparkzentren: Hans-Eisenmann-Haus, Haus zur Wildnis, Naturerlebnis Wistlberg Glasstraße Bayerischer Wald: 700 Jahre Glastradition hautnah erleben Gastgeber mit Haltung: Die Nationalpark-Partner Zahlreiche zertifizierte Nationalpark-Partner – vom Hotel bis zum Bauernhof – stehen für nachhaltige Gastfreundschaft, tiefes Naturverständnis und höchste Qualität. Sie leben den Leitgedanken: „Natur Natur sein lassen.“ Die 12 Mitgliedsgemeinden der Ferienregion nach der initialen Restrukturierung: Bayerisch Eisenstein, Eppenschlag, Frauenau, Hohenau, Kirchdorf im Wald, Lindberg, Mauth-Finsterau, Neuschönau, Sankt Oswald-Riedlhütte, Schönberg, Spiegelau, Zwiesel Weitere Informationen: ➡ www.ferienregion-nationalpark.de ➡ Nationalpark Bayerischer Wald
Warum einzigartige Erlebnisse so entscheidend für uns Menschen sind
Einzigartige Erlebnisse im Tourismus sind entscheidend für die langfristige Gästebindung und das Schaffen authentischer Geschichten. Unser methodischer Ansatz kombiniert dramaturgische Strukturen, eine klare Leitlinie und charakterstarke Höhepunkte, unterstützt durch neurowissenschaftliche Erkenntnisse, um tiefgehende und nachhaltige Erlebnisse zu kreieren, die sowohl individuell als auch inklusiv sind.
Meldepflicht in Deutschland: Was ändert sich beim Gästedaten erfassen und warum der Online-Check-In weiterhin wichtig bleibt
Gästedaten erfassen? Ab Januar 2025 tritt eine Änderung der Meldepflicht in Kraft, die für viele Hotels und Gastbetriebe in Deutschland erhebliche Auswirkungen haben wird. Doch was bedeutet diese Änderung konkret, und wie sollten Hotels darauf reagieren? Was ändert sich bei der Meldepflicht? Mit Beginn des Jahres 2025 entfällt die Meldepflicht zumindest teilweise in Deutschland. Konkret bedeutet dies, dass Gäste in einigen Fällen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Daten schriftlich auf einem Meldezettel auszufüllen. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und vor allem die Digitalisierung in der Hotelbranche weiter fördern. Warum weiterhin auf Online-Check-In setzen? Auch wenn die Meldepflicht ab Januar 2025 in einigen Bereichen wegfällt, gibt es dennoch gute Gründe, auf ein Online-Check-In-System zu setzen, welches an die Hotelsoftware (PMS) angeschlossen oder bereits integriert angeboten wird. Denn die gesammelten Daten sind nach wie vor entscheidend für den reibungslosen Betrieb und das Marketing eines Hotels. Hier sind einige Vorteile, die ein Online-Check-In-System bietet: Datenqualität und -verfügbarkeit: Selbst ohne gesetzliche Meldepflicht benötigen Hotels weiterhin wichtige Gästedaten, um ihre internen Prozesse effizient zu gestalten. Ein Online-Check-In ermöglicht es, korrekte und vollständige Informationen bereits vor der Ankunft zu erfassen. Das verbessert nicht nur die Gästekommunikation, sondern bietet auch wertvolle Einblicke in das Kundenverhalten. Zeit- und Kostenersparnis: Der Online-Check-In spart sowohl dem Gast als auch dem Hotel wertvolle Zeit. Gäste können bereits im Vorfeld einchecken und ihre Daten eingeben, was den Check-In-Prozess bei der Ankunft beschleunigt. Für das Hotelpersonal bedeutet dies eine erhebliche Entlastung und eine Fokussierung auf wichtige Aufgaben wie Gästebetreuung. Besserer Kundenservice: Die gesammelten Daten ermöglichen es Hotels, den Aufenthalt der Gäste individueller und persönlicher zu gestalten. Präferenzen, besondere Wünsche oder sogar frühere Buchungen können direkt berücksichtigt werden. Rechtliche Sicherheit: Auch wenn die Meldepflicht in Teilen entfällt, ist es für Hotels nach wie vor wichtig, ihre eigenen Aufzeichnungen zu führen. Ein Online-Check-In-System ermöglicht es, alle notwendigen Daten digital und datenschutzkonform zu speichern. Fazit: Umstellung auf Online-Check-In lohnt sich weiterhin Die Änderung der Meldepflicht bedeutet nicht, dass Hotels auf die Erhebung von Gästedaten verzichten sollten. Im Gegenteil: Ein modernes Online-Check-In-System bietet zahlreiche Vorteile, die über die bloße Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinausgehen. Es ist daher für jeden Hotelbetrieb empfehlenswert, sich auf die Digitalisierung einzulassen und weiterhin auf Online-Check-In-Systeme zu setzen. Kontaktieren Sie uns. Melden wer kommt Berge Bayern – Österreich Erlebnisorte brauchen eine Story Themenhotels Inszenierung oder lebendige Praxis