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Nachhaltigkeit ist für Hotels und gastronomische Betriebe längst mehr als eine ökologische Aufgabe. Energie- und Ressourceneffizienz, Mitarbeitende, Lieferketten, Investitionen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung beeinflussen zunehmend Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und Wettbewerbsfähigkeit.
Wir unterstützen Hotels, Gastronomiebetriebe und touristische Unternehmen dabei, ESG-Aspekte systematisch in Strategie, Organisation, Investitionsplanung und operative Prozesse zu integrieren. Im Mittelpunkt stehen dabei wirtschaftlich tragfähige Lösungen, die zum jeweiligen Betrieb, seiner Größe und seiner Positionierung passen.
Im Bereich Umwelt analysieren wir insbesondere Energie- und Ressourcenverbrauch, CO₂-Emissionen, Abfallvermeidung, Kreislaufwirtschaft und den verantwortungsvollen Einsatz natürlicher Ressourcen. Gerade in der Hotellerie können energetische Maßnahmen und eine effizientere Betriebsorganisation ökologische Wirkung mit konkreten wirtschaftlichen Vorteilen verbinden.
Nachhaltige Unternehmensführung umfasst ebenso faire Arbeitsbedingungen, Mitarbeiterentwicklung, Gesundheitsschutz, Chancengleichheit und gesellschaftliche Verantwortung. Für Hotels und Gastronomiebetriebe ist dieser Bereich besonders relevant, weil Arbeitgeberattraktivität, Mitarbeiterbindung und Servicequalität unmittelbar miteinander verbunden sind.
Governance steht für transparente und verlässliche Unternehmensstrukturen, klare Verantwortlichkeiten, Compliance, Risikomanagement sowie nachvollziehbare Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Eine belastbare Unternehmensführung schafft Vertrauen bei Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Banken, Investoren und weiteren Stakeholdern.
Unsere ESG-Beratung endet nicht bei der Definition von Nachhaltigkeitszielen. Wir betrachten ökologische, soziale und unternehmerische Maßnahmen im Zusammenhang mit Rentabilität, Liquidität, Investitionsbedarf und Finanzierung.
Bei geplanten Investitionen prüfen wir deshalb auch, welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind, wie sie priorisiert werden können und welche Finanzierungs- oder Fördermöglichkeiten grundsätzlich in Betracht kommen. Damit wird Nachhaltigkeit zu einem Bestandteil der strategischen Unternehmensentwicklung – und nicht zu einer isolierten Zusatzaufgabe.
Gerade für Hotels mit hohem Energiebedarf, Modernisierungsbedarf oder anstehenden Investitionen können sich daraus neue Handlungsspielräume ergeben.
Die europäischen Rahmenbedingungen für Nachhaltigkeit und Unternehmensberichterstattung entwickeln sich dynamisch weiter. Nicht jedes Hotel oder Gastronomieunternehmen unterliegt dabei denselben regulatorischen Anforderungen.
Wir unterstützen Unternehmen deshalb dabei, die für ihren Betrieb relevanten ESG-Anforderungen einzuordnen, Auswirkungen auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zu erkennen und freiwillige Nachhaltigkeitsmaßnahmen dort einzusetzen, wo sie einen tatsächlichen betrieblichen Mehrwert schaffen.
Dabei betrachten wir regulatorische Anforderungen nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Unternehmensgröße, Geschäftsmodell, Finanzierung, Immobilienstruktur und strategischer Entwicklung.
ESG kann für Hotels und gastronomische Unternehmen weit über regulatorische Anforderungen hinausgehen. Eine nachvollziehbare Nachhaltigkeitsstrategie kann dazu beitragen,
Entscheidend ist nicht, möglichst viele Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen, sondern diejenigen Maßnahmen zu identifizieren, die ökologisch sinnvoll, organisatorisch umsetzbar und wirtschaftlich tragfähig sind.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie ist Bestandteil des europäischen Sustainable-Finance-Rahmens und steht im Zusammenhang mit den Zielen des Europäischen Green Deals. Durch die Omnibus-I-Reform wurden der Anwendungsbereich und die bisherigen Einführungsfristen grundlegend verändert.
Stand: Juli 2026
Unternehmen der sogenannten ersten Welle – insbesondere große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten – mussten die CSRD erstmals auf das Geschäftsjahr 2024 anwenden. Die entsprechenden Berichte wurden 2025 veröffentlicht.
Für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 gelten Übergangs- und Entlastungsregelungen. Dabei ist auch die jeweilige nationale Umsetzung in Deutschland beziehungsweise Österreich zu berücksichtigen.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, gilt die CSRD grundsätzlich für Unternehmen und Unternehmensgruppen, die beide folgenden Schwellenwerte überschreiten:
Der erste Nachhaltigkeitsbericht nach diesen neuen Schwellenwerten ist grundsätzlich 2028 für das Geschäftsjahr 2027 zu veröffentlichen.
Viele Unternehmen, die nach der ursprünglichen CSRD-Planung berichtspflichtig geworden wären, fallen durch die neuen Schwellenwerte nicht mehr unmittelbar in den gesetzlichen Anwendungsbereich.
Für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028 können auch Unternehmensgruppen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union berichtspflichtig werden. Voraussetzung ist grundsätzlich:
Der erste Bericht wäre in diesen Fällen grundsätzlich 2029 für das Geschäftsjahr 2028 zu veröffentlichen.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Zu den wesentlichen Anforderungen gehören:
Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel nicht unmittelbar zur CSRD-Berichterstattung verpflichtet. Börsennotierte KMU wurden aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich herausgenommen.
Dennoch können Nachhaltigkeitsinformationen weiterhin verlangt werden, beispielsweise durch:
Für eine freiwillige und angemessene Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen vereinfachte Standards zur Verfügung. Gerade für Hotels und gastronomische Betriebe kann eine strukturierte ESG-Dokumentation unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht Vorteile bei Finanzierung, Förderung, Positionierung und Unternehmensentwicklung bieten.
Die CSRD ist eine europäische Richtlinie und muss in nationales Recht umgesetzt werden. Einzelheiten und Übergangsregelungen können sich daher in Deutschland und Österreich unterscheiden. Vor einer rechtlichen Einordnung eines konkreten Unternehmens sollte stets der aktuelle nationale Rechtsstand geprüft werden.
Weitere Informationen und aktueller Rechtsstand: Corporate Sustainability Reporting – Europäische Kommission
Richtlinie (EU) 2026/470 im Amtsblatt der Europäischen Union
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