Die Verabschiedung des EU AI-Acts ist beschlossene Sache und damit rücken wichtige Fristen und Pflichten für Unternehmen näher. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, den Einsatz von KI-Systemen zu regulieren und dabei ein Gleichgewicht zwischen Innovation und Sicherheit zu schaffen. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Zeitplanung, die Anforderungen an KMU sowie die nächsten Schritte, die Sie in Ihrem Unternehmen beachten sollten. Wichtige Zeitpunkte: Was gilt ab wann? • 2. Februar 2025: Der Startschuss für die ersten Regelungen des AI-Acts. An diesem Tag treten die Vorschriften zur KI-Kompetenz und zu Verboten bestimmter KI-Systeme in Kraft. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit KI verfügen. • 2. August 2025: An diesem Datum betrifft die Verordnung alle GPAI-Modelle (General Purpose Artificial Intelligence). Unternehmen müssen die Risiken und die Compliance dieser Modelle genauer untersuchen, insbesondere wenn sie solche Modelle für ihre Geschäftszwecke nutzen. • 2. August 2026: Ab diesem Zeitpunkt gelten Transparenzpflichten und Strafen bei Nichtbeachtung. Dazu gehört beispielsweise das Einfügen eines “Wasserzeichens” in maschinenlesbaren Formaten, das deutlich macht, dass es sich um KI-generierte Inhalte handelt. Hier liegt die Verantwortung beim Anbieter. • 2. August 2027: Ab diesem Zeitpunkt wird die Konformität mit anderen Vorschriften, die für Hochrisiko-KI gelten, verpflichtend. Dies betrifft auch GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 in den Verkehr gebracht wurden. Schulungspflicht für Unternehmen Eine zentrale Neuerung des AI-Acts ist die Verpflichtung zur Schulung von Mitarbeitern, um die sogenannte “AI-Literacy” zu gewährleisten. Ab dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen und Betreiber von KI-Systemen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter ausreichend im Umgang mit KI zu schulen. Dies betrifft sowohl die Anbieter von KI-Systemen als auch die Unternehmen, die diese Systeme in ihrer betrieblichen Praxis einsetzen. • Wer ist betroffen? Alle Mitarbeiter, die mit der Nutzung oder dem Betrieb von KI-Systemen befasst sind, müssen ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz aufweisen. • Welche Maßnahmen sind zu ergreifen? Unternehmen müssen geeignete Schulungsmaßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen. Verantwortung der Betreiber Im AI-Act wird der Begriff des “Betreibers” genau definiert. Dieser ist jede Stelle, die ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt, es sei denn, das System wird im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet. Das bedeutet, dass Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, als Betreiber fungieren und daher die entsprechenden gesetzlichen Pflichten erfüllen müssen. Was sollten Betriebe jetzt tun? 1. Planung und Bestandsaufnahme: Identifizieren Sie Ihre bestehenden KI-Anwendungen und überprüfen Sie, ob diese den neuen Regularien entsprechen. 2. Schulungsmaßnahmen einleiten: Beginnen Sie frühzeitig mit der Schulung Ihrer Mitarbeiter, um die KI-Kompetenz in Ihrem Unternehmen sicherzustellen. 3. Compliance sicherstellen: Entwickeln Sie Strategien zur Einhaltung der Transparenzpflichten, insbesondere im Hinblick auf KI-generierte Inhalte. 4. Beratungsleistungen in Anspruch nehmen: Nutzen Sie professionelle Unterstützung, um sich auf die neuen Anforderungen optimal vorzubereiten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Unser Angebot: Pflichtschulungen für Mitarbeiter Wir unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Vorschriften des AI-Acts erfolgreich umzusetzen. Unsere Schulungen vermitteln die notwendigen KI-Kompetenzen und bereiten Ihre Mitarbeiter auf die kommenden Herausforderungen vor. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihre Pflichtschulung “AI Literacy” und sichern Sie sich einen erfolgreichen Start in die neue KI-Ära! Haben Sie Fragen zu den neuen KI-Regularien oder möchten Sie einen Termin für eine Schulung vereinbaren? Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
AI Act: Die aktuelle Gesetzeslage und was auf das Gastgewerbe zukommt – Copy
Warum einzigartige Erlebnisse so entscheidend für uns Menschen sind – und unse
Einzigartige Erlebnisse im Tourismus sind entscheidend für die langfristige Gästebindung und das Schaffen authentischer Geschichten. Unser methodischer Ansatz kombiniert dramaturgische Strukturen, eine klare Leitlinie und charakterstarke Höhepunkte, unterstützt durch neurowissenschaftliche Erkenntnisse, um tiefgehende und nachhaltige Erlebnisse zu kreieren, die sowohl individuell als auch inklusiv sind.
Meldepflicht in Deutschland: Was ändert sich beim Gästedaten erfassen und warum der Online-Check-In weiterhin wichtig bleibt
Gästedaten erfassen? Ab Januar tritt eine Änderung der Meldepflicht in Kraft, die für viele Hotels und Gastbetriebe in Deutschland erhebliche Auswirkungen haben wird. Doch was bedeutet diese Änderung konkret, und wie sollten Hotels darauf reagieren? Was ändert sich bei der Meldepflicht? Mit Beginn des nächsten Jahres entfällt die Meldepflicht zumindest teilweise. Konkret bedeutet dies, dass Gäste in einigen Fällen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Daten schriftlich auf einem Meldezettel auszufüllen. Dies soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und vor allem die Digitalisierung in der Hotelbranche weiter fördern. Warum weiterhin auf Online-Check-In setzen? Auch wenn die Meldepflicht ab Januar in einigen Bereichen wegfällt, gibt es dennoch gute Gründe, auf ein Online-Check-In-System zu setzen. Denn die gesammelten Daten sind nach wie vor entscheidend für den reibungslosen Betrieb und das Marketing eines Hotels. Hier sind einige Vorteile, die ein Online-Check-In-System bietet: Datenqualität und -verfügbarkeit: Selbst ohne gesetzliche Meldepflicht benötigen Hotels weiterhin wichtige Gästedaten, um ihre internen Prozesse effizient zu gestalten. Ein Online-Check-In ermöglicht es, korrekte und vollständige Informationen bereits vor der Ankunft zu erfassen. Das verbessert nicht nur die Gästekommunikation, sondern bietet auch wertvolle Einblicke in das Kundenverhalten. Zeit- und Kostenersparnis: Der Online-Check-In spart sowohl dem Gast als auch dem Hotel wertvolle Zeit. Gäste können bereits im Vorfeld einchecken und ihre Daten eingeben, was den Check-In-Prozess bei der Ankunft beschleunigt. Für das Hotelpersonal bedeutet dies eine erhebliche Entlastung und eine Fokussierung auf wichtige Aufgaben wie Gästebetreuung. Besserer Kundenservice: Die gesammelten Daten ermöglichen es Hotels, den Aufenthalt der Gäste individueller und persönlicher zu gestalten. Präferenzen, besondere Wünsche oder sogar frühere Buchungen können direkt berücksichtigt werden. Rechtliche Sicherheit: Auch wenn die Meldepflicht in Teilen entfällt, ist es für Hotels nach wie vor wichtig, ihre eigenen Aufzeichnungen zu führen. Ein Online-Check-In-System ermöglicht es, alle notwendigen Daten digital und datenschutzkonform zu speichern. Fazit: Umstellung auf Online-Check-In lohnt sich weiterhin Die Änderung der Meldepflicht bedeutet nicht, dass Hotels auf die Erhebung von Gästedaten verzichten sollten. Im Gegenteil: Ein modernes Online-Check-In-System bietet zahlreiche Vorteile, die über die bloße Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinausgehen. Es ist daher für jeden Hotelbetrieb empfehlenswert, sich auf die Digitalisierung einzulassen und weiterhin auf Online-Check-In-Systeme zu setzen.